Nährwertangaben und Phosphate: Das ändert sich 2017: Ernährung und Umwelt

Düsseldorf. Phosphate werden aus Geschirrspülmitteln verbannt und in Spielzeug werden neue Höchstgrenzen für problematische Inhaltsstoffe festgelegt.

Höchstgrenzen für problematische Inhaltsstoffe in Spielzeug

Drei Konservierungsmitteln und einem Lösemittel in Spielzeug zeigt die EU-Kommission im Laufe des Jahres 2017 erstmals Grenzen auf.

Spielzeug auf Wasserbasis darf ab dem 24. Mai 2017 höchstens 5 Milligramm je Kilogramm (mg/kg) des Konservierungsmittels Benzisothiazolinon (BIT) enthalten; dieser Stoff kann Allergien auslösen. BIT findet sich unter anderem in Hobby- und Fingerfarben.

Für zwei weitere Chemikalien in Spielzeug auf Wasserbasis hat die EU-Kommission ebenfalls erstmals Grenzwerte festgelegt: Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) finden sich etwa in Hobby-, Finger- und Fenster-/Glasfarben sowie in Klebstoffen und Seifenblasen. Beide Substanzen können Kontaktallergien auslösen. Ab dem 24. November 2017 wird gelten: 0,75 mg/kg für CMI, 0,25 mg/kg für MI und 1 mg/kg für das 3:1-Gemisch aus CMI und MI.

Zu den problematischen Stoffen in Spielzeug zählt ebenfalls Formamid. Es wird als Lösungsmittel und Weichmacher eingesetzt oder in Verbindung mit einem Treibmittel auch, um Schaumstoffe zu erzeugen. Im Labor konnte der Stoff in Puzzlematten aus Schaumstoff nachgewiesen werden. Die Substanz kann unfruchtbar machen und das Kind im Mutterleib schädigen. Jetzt hat die EU-Kommission festgelegt: Enthalten Schaumstoffe mehr als 200 Milligramm Formamid pro Kilogramm, dürfen sie nur 20 Mikrogramm pro Kubikmeter des Lösungsmittels ausgasen. Dieses Limit gilt ab 24. Mai 2017.

Phosphat in Geschirrspülmitteln

Zum Jahreswechsel begrenzt eine EU-Verordnung den Phosphorgehalt in Geschirrspülmitteln strikt: Pulver oder Tabs, die ab 1. Januar 2017 in den Handel kommen, dürfen nur noch höchstens 0,3 Gramm Phosphor in der Standarddosierung enthalten. Phosphate werden als Enthärter eingesetzt, um das im Wasser enthaltene Magnesium und Kalzium zu binden.

Hintergrund des Verbots: Gelangen zu viel Phosphate mit dem Abwasser in Flüsse und Seen, wachsen dank dieses Nährstoffes Algen massenhaft. Das wiederum führt zu Sauerstoffmangel für die Tier- und Pflanzenwelt. Phosphat in Kläranlagen zu eliminieren, ist sehr teuer und gelingt in kleinen Anlagen nur unzureichend.

Konservierungsstoff in Hautcremes

Künftig darf der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon (MI) nicht mehr in Kosmetikprodukten eingesetzt werden, die sich nicht abspülen lassen und auf der Haut bleiben. Mit dem Verbot in Produkten wie Hautcremes oder Lotions reagiert die EU-Kommission auf die seit Jahren ansteigenden Zahlen von Kontaktallergien gegen diesen Stoff.

Das Verbot, MI zu verwenden, gilt für sämtliche auf der Haut verbleibenden Kosmetikprodukte, die ab dem 12. Februar 2017 in den Handel gebracht werden.

Konservierungsstoffe sorgen in wasserhaltiger Kosmetik dafür, dass sich Bakterien und Pilze nicht vermehren und die Produkte länger haltbar sind.

Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln

Bereits ab Mitte Dezember 2016 müssen auf den Verpackungen von Lebensmitteln die Nährwerte angegeben werden. Das gilt auch, wenn Lebensmittel übers Internet verkauft werden.

Von der Pflicht zur Kennzeichnung gibt es nur wenige Ausnahmen: etwa für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, für Kleinverpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt, sowie für alle handwerklich hergestellten Lebensmittel, die direkt durch den Hersteller in kleinen Mengen an den Endkunden abgegeben werden.

Lebensmittel, die noch vor dem 13. Dezember 2016 in den Verkehr gebracht werden und noch nicht gekennzeichnet sind, dürfen noch verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen


Quelle:

www.noz.de

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