Ernährung: Gebühren für Lebensmittelkontrollen vor dem OVG

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird sich heute mit der Rechtmäßigkeit von Gebühren für Lebensmittelkontrollen befassen.

Eine Entscheidung sei noch im Verlauf des Tages zu erwarten, sagte eine Sprecherin. In acht Berufungsfahren geht es dabei um die Gebühren im Bereich Verbraucherschutz[1] und Veterinärwesen. Seit Dezember 2014 werden sie in Lebensmittelunternehmen wie Supermärkten, Gaststätten und Hotels von den Verbraucherschutzämtern der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der Region Hannover[2] erhoben. Die Kläger wehren sich für die von ihnen betriebenen Lebensmittelunternehmen gegen die entsprechenden Gebührenbescheide der Landkreise Goslar, Schaumburg, Nienburg/Weser, Hameln-Pyrmont und Celle. Sollten sie Erfolg haben, so wäre die Gebührenordnung dahinter rechtswidrig, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Quelle:

www.focus.de

Fußnoten:

  1. ^ Mehr zu Verbraucherschutz (www.focus.de)
  2. ^ Mehr zu Hannover (www.focus.de)

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