Keine Angst vor Infektionen durch Legionellen
Als eine der „wahrscheinlich sinnlosesten“ und damit ethisch fragwürdigsten Gesundheitsmaßnahmen in Deutschland bezeichnet die Hygienespezialistin Elisabeth Meyer von der Charité[1] Berlin die Gesetze zum Schutz vor Legionelleninfektionen aus Trinkwasserleitungen. Jährlich eine halbe Milliarde Euro werden demnach in Deutschland für die seit Jahren in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Beprobung und Analyse in den mit Duschen ausgestatteten Mehrfamilienhäusern, Schulen und Krankenhäusern aufgewendet – dennoch nimmt die Häufung von Legionelleninfektionen seit der ersten Gesetzesänderung 2001 und auch nach zwei Verschärfungen in den Folgejahren sukzessive zu.
Autor: Joachim Müller-Jung, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“. [2]
Eine Häufung, wie sie weltweit und insbesondere in Ländern ohne solche Bestimmungen zu beobachten ist. Meyer: „Die gesetzlichen Vorgaben haben nichts bewirkt.“ In der Fachzeitschrift „Krankenhaushygiene up2date“[3] fordert die Medizinerin den Gesetzgeber auf, die alle drei Jahre geforderte Trinkwasserprüfung abzuschaffen.
Mit 1,2 Erkrankten pro 100 000 Einwohner sind Legionellosen eher selten, allerdings sterben bis zu fünfzehn Prozent der von einer „Legionärskrankheit“ – einer gefährlichen Lungenentzündung – betroffenen Patienten. Ursächlich dafür seien nicht Wasserleitungen, hat Meyer in ihrer epidemiologischen Metaanalyse herausgefunden, sondern die aus Oberflächengewässern, Abwässern und aus Muttererde erzeugten Aerosole.
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Quelle:
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