Gesundheit & Ernährung: Verbraucherinformation: Ei ist nicht gleich Ei: Was man beim Kauf beachten sollte
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16. April 2017 10:42 Uhr
Verbraucherinformation
Nur bei rohen Eiern haben Verbraucher Klarheit über die Herkunft: Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht gilt nicht für gekochte Eier. Manche Hersteller geben freiwillig an, woher die Eier in verarbeiteten Produkten kommen.
Ei ist nicht gleich Ei: Wer zu Ostern gefärbte Eier von glücklichen Hühnern im Nest haben will, sollte beim Kauf einiges beachten. Beim Osterzopf oder anderen eihaltigen Lebensmitteln wird es für Verbraucher komplizierter. Denn für diese Produkte gibt es keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.Wie funktioniert die Kennzeichnung von Eiern?
Auf der Verpackung der Eier sind Güte- und Gewichtsklasse angegeben. Haltungsart und Herkunft lassen sich am Stempelaufdruck ablesen. Die erste Ziffer steht für die Haltungsform, wobei 0 die ökologische Haltungsart kennzeichnet, die besonders hühnerfreundlich ist. Die Ziffer 1 steht für Freilandhaltung, die 2 für Bodenhaltung und die 3 markiert Eier von Hühnern, die in Kleingruppen in Käfigen leben. Diese Eier sind in Deutschland aber kaum noch im Handel, weil sie sich schlecht verkaufen.
Die Buchstaben nach dem Bindestrich geben Auskunft über das Herkunftsland, etwa DE für Deutschland oder NL für die Niederlande. Zuletzt folgt die Kennung des Herstellerbetriebs und des Stalls.
Werden auch gekochte und gefärbte Eier gekennzeichnet?
Bislang ist nur für rohe Eier eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Deshalb können sich hinter gekochten und gefärbten Eiern Tierschützern zufolge Eier aus Käfighaltung verstecken. Wer sichergehen will, dass er zu Ostern keine Eier aus Käfighaltung auf dem Frühstückstisch hat, sollte sie lieber selbst färben.
Wie sieht es bei eihaltigen Produkten wie Mayonnaise aus?
Auch bei diesen Produkten besteht keine Kennzeichnungspflicht, obwohl laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Drittel der in Deutschland verzehrten Eier in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist. Die in Fertigprodukten verwendeten Eier stammten zwar in der Regel aus Bodenhaltung. Eine echte Transparenz über Haltungsart oder Herkunft gebe es in vielen Fällen aber nicht.
Worauf können Verbraucher beim Kauf eihaltiger Produkte achten?
Hersteller eihaltiger Lebensmittel machen zum Teil freiwillig Angaben zur Haltungsart, entweder direkt auf der Vorderseite der Verpackung oder in der Zutatenliste. In einem Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war dies sogar bei knapp zwei Dritteln der knapp 200 untersuchten Produkte aus den Kategorien Feinkost und Backwaren der Fall. Wer beim Einkauf auf mehr Tierschutz achten will, dem rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Bioprodukten und Lebensmitteln mit freiwilliger Kennzeichnung.
Sind in diesem Bereich gesetzliche Vorgaben geplant?
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat den Lebensmittelherstellern empfohlen, die Kennzeichnung auch auf gekochte und gefärbte Eier auszuweiten – allerdings auf freiwilliger Basis. Das reicht Tier- und Verbraucherschützern allerdings nicht. Sie fordern eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier, analog zur bereits üblichen Kennzeichnung von rohen Eiern mit den Ziffern 0 bis 3.
Woran können Verbraucher erkennen, welche Eier Gaststätten oder Hotels in ihren Produkten verwenden?
Für Eier, die in der Gastronomie verarbeitet werden, gibt es in Deutschland derzeit keine Kennzeichnungspflicht. Bisher können sich Verbraucher bei Fragen nur direkt an das Personal wenden oder auf die freiwilligen Angaben von Hotels und Gaststätten vertrauen.
Tier- und Verbraucherschützer schließen deshalb auch die Gastronomie in ihre Forderung nach einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht für sämtliche eihaltigen Lebensmittel ein.
Autor: Anna-Lena Rippberger (AFP)
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